Balkonkraftwerk für Mieter – Rechte, Pflichten und praktische Tipps

Viele Mieter glauben noch immer, dass sie kein Balkonkraftwerk installieren dürfen.
Doch diese Annahme ist in den meisten Fällen falsch.

Gerade in Deutschland hat sich die rechtliche Situation in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Mieter entwickelt. Dieser Artikel erklärt klar, verständlich und praxisnah, was erlaubt ist, was nicht – und wie Mieter ihr Balkonkraftwerk erfolgreich umsetzen.

Darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Grundsätzlich: Ja.

Ein Balkonkraftwerk gilt rechtlich nicht als bauliche Veränderung, wenn:

  • es rückstandslos entfernbar ist
  • keine dauerhaften Schäden entstehen
  • die Optik des Gebäudes nicht erheblich verändert wird

Viele Gerichte sehen Balkonkraftwerke mittlerweile als Teil der Energiewende und bewerten sie positiv.

Zustimmung des Vermieters – notwendig oder nicht?

In vielen Fällen ist keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, besonders wenn:

  • das Modul innerhalb des Balkons montiert wird
  • keine Bohrungen in die Fassade erfolgen

Trotzdem ist es empfehlenswert, den Vermieter zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.

Typische Einwände von Vermietern – und wie man reagiert

„Das ist gefährlich“

→ Moderne Balkonkraftwerke erfüllen EU-Normen und sind geprüft.

„Das verschandelt die Fassade“

→ Balkoninnenseite, dezente Montage, rückbaubar.

„Das ist eine bauliche Veränderung“

→ Plug-&-Play-Systeme sind temporär und reversibel.

Technische Anforderungen für Mietwohnungen

  • sichere Befestigung
  • keine Überlastung des Geländers
  • normgerechter Wechselrichter
  • optional: Speicher für besseren Eigenverbrauch

Warum Speicher für Mieter besonders sinnvoll sind

Mieter haben oft:

  • geringeren Tagesverbrauch
  • wenig Steuerungsmöglichkeiten
  • eingeschränkte Dachflächen

Ein Speicher gleicht diese Nachteile aus:

  • Strom wird abends genutzt
  • weniger Einspeisung ins Netz
  • höhere Effizienz pro Modul

Anmeldung und Bürokratie

In Deutschland sind Balkonkraftwerke:

  • beim Netzbetreiber anzumelden
  • im Marktstammdatenregister einzutragen

Der Aufwand ist gering und dauert meist nur wenige Minuten.

Auch Mieter können heute rechtssicher, effizient und unkompliziert Solarstrom nutzen.
Ein Balkonkraftwerk ist eine der wenigen Technologien, die wirklich mietertauglich sind – besonders in Kombination mit einem Speicher.

Zurück zum Blog