
Balkonkraftwerk Anmeldung 2025: So funktioniert’s Schritt für Schritt
Sie möchten ein Balkonkraftwerk auf Ihrem Balkon betreiben? Gute Entscheidung – denn mit einer Mini-PV-Anlage sparen Sie nicht nur Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende. Doch vor der Inbetriebnahme gibt es einen wichtigen Schritt: die Anmeldung.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk im Jahr 2025 korrekt anmelden, was sich durch neue Regelungen geändert hat – und warum es oft einfacher ist als gedacht.
1. Muss man ein Balkonkraftwerk überhaupt anmelden?
Ja – aber: Der Anmeldeprozess wurde 2024 durch gesetzliche Änderungen deutlich vereinfacht. Seit Januar 2024 reicht eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) – eine Genehmigung vom Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig, solange:
- Ihre Anlage ≤ 800 Watt Einspeiseleistung hat,
- Sie einen Wechselrichter mit NA-Schutz verwenden,
- und der Anschluss über eine normale Steckdose erfolgt.
2. Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Das MaStR ist ein zentrales Register der Bundesnetzagentur. Hier tragen Sie sich als Betreiber ein:
🔗 www.marktstammdatenregister.de
Folgende Daten benötigen Sie:
Ihre Adresse
Anlagentyp: "Steckerfertige PV-Anlage"
Leistung der Module (z. B. 2×410 W)
Leistung des Wechselrichters (z. B. 600 W oder 800 W)
Inbetriebnahmedatum
Die Anmeldung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
3. Information an den Netzbetreiber
Obwohl keine Genehmigung mehr nötig ist, empfehlen viele Netzbetreiber weiterhin eine formlose Information – meist per Online-Formular oder E-Mail. Manche Anbieter stellen sogar eigene Meldeformulare bereit.
Tipp: Nutzen Sie das vorbereitete PDF-Muster, das viele Händler wie ALLWEI kostenlos zur Verfügung stellen.
4. Stromzähler: Rücklaufsperre beachten
Wichtig: Sie benötigen einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Alte Ferraris-Zähler dürfen nicht mehr rückwärts laufen – andernfalls droht eine fehlerhafte Abrechnung.
Falls Ihr Zähler ungeeignet ist, wird er vom Netzbetreiber kostenlos getauscht.
5. Welche Strafen drohen bei Nichtanmeldung?
Zwar gibt es bislang keine konkreten Bußgelder – dennoch riskieren Sie bei unterlassener Anmeldung den Verlust der Einspeisevergütung, Probleme bei der Haftung oder Nachforderungen bei Steuerfragen.
Deshalb unser Rat: Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk unbedingt an – es ist schnell erledigt und gibt rechtliche Sicherheit.
Fazit
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist 2025 so einfach wie nie. In wenigen Minuten ist alles erledigt – und Sie können ganz legal Ihre eigene Solarenergie nutzen.
Tipp: Viele Anbieter wie ALLWEI bieten bereits vorkonfigurierte Komplettsets inklusive Anmeldehilfe – ideal für Einsteiger.
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